AGB's

 

 

1.1. Makarim Germany, 13583 Berlin tritt im Rahmen ihrer Tätigkeit als Reiseveranstalter für Pilgerreisen (nachfolgend „Pilgerreise“) auf.

 

1.2. Durch das vollständige Ausfüllen und Zusenden des Anmeldeformulars beauftragen Sie die Makarim Germany mit der Organisation und Durchführung einer Pilgerreise und der damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Zwischen Makarim Germany und dem Reisenden kommt nach Abschluss des Reisevertrages ein wirksamer Geschäftsvertrag zustande.

 

 

2. Zahlung

 

2.1. Der Einzug des Reisepreises für die gesamte „Pilgerreise“  wurde mit den Reiseanbietern vereinbart: Beginnt die Reise innerhalb von 45 Kalendertagen, wird der Reisepreis in voller Höhe zur Zahlung fällig. Sofern der Reisebeginn mehr als 45 Kalendertage beträgt, besteht wahlweise neben der Einmalzahlung auch die Alternative zur Teilzahlung. Mit Zugang der Buchungsbestätigung wird im Falle der Teilzahlung eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Reisepreises zur Zahlung fällig, der Restbetrag ist in 30 Kalendertagen vor Reisebeginn zur Verfügung zu stellen. Die Ausgabe der Reiseunterlagen erfolgt bei Teilzahlung, sobald die Anzahlung und Restpreis vollständig eingegangen sind. Die Erbringung aller gebuchten Leistungen ist bei Bezahlung des Gesamtrechnungsbetrages fällig.

 

2.2. Sofern fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig beglichen werden, ist der jeweilige Reiseleistungserbringer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Folgen des Rücktritts bestimmen sich nach den Stornoregeln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseanbieters.

 

 

3. Leistung

 

3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen sowie der Reisebestätigung und eventuell vereinbarten Sonderwünsche.

 

 

4. Leistungs- und Preisänderungen

 

4.1. Makarim Germany behält sich vor, Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages in die Wege zu leiten, die für den Reisenden zumutbar sind oder auf sachlich berechtigten Gründen beruhen, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und nach Vertragsschluss erforderlich werden. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung wie auch kurzfristige Wechsel von Fluggesellschaften bleiben ausdrücklich vorbehalten.

 

4.2. Im Falle einer nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen Erhöhung der Beförderungskosten oder Flughafen- oder Sicherheitsgebühren oder Änderungen der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse ist die Makarim Germany berechtigt, den Reisepreis um den Betrag zu erhöhen, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der eingetreten Kostensteigerung auf alle von dieser betroffenen Einzelreisen ergibt. Zu einer solchen Preiserhöhung ist Makarim Germany nur dann berechtigt, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als zwei Monate liegen und die Preiserhöhungsmitteilung spätestens am 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin beim Reisenden eingeht.

 

 

5. Allgemeine Beförderungsbedingungen

 

5.1. Der Pilger trägt die alleinige Verantwortung Check-IN Zeiten, Termine bezüglich Hin- und Rückflüge und sämtliche Vorgaben der Fluggesellschaften und anderer Anbieter einzuhalten. Bei Auslandsfügen sollten Sie sich mindestens 4 Stunden vor Abflug im Flughafen im Check-IN Bereich aufhalten.

 

5.2. Kurzfristige Änderungen der Streckenführung wie auch kurzfristige Wechsel von Fluggesellschaften bleiben ausdrücklich vorbehalten.

 

5.3. Soweit der Pilger die im Reiseprogramm enthaltenen Dienstleitungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch nimmt, ergeben sich daraus keinerlei Vergütungsansprüche.

 

5.4. Die Gepäckbeförderungsbedingungen werden von der jeweiligen Fluggesellschaft vorgegeben und variieren je nach Fluggesellschaft, Flugstrecke und Flugtarif.

 

5.5. Die Meldung eines Gepäckschadens/-verlustes hat gegenüber dem ausführenden Luftfrachtführer am Zielflughafen unmittelbar zu erfolgen. Bei Gepäckschaden/-verlust ist jede Klage ausgeschlossen, wenn der Pilger unverzüglich nach Entdeckung des Schadens jedoch spätestens sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks schriftlich Anzeige an den Luftfrachtführer erstattet. Das Gleiche gilt für die verspätete Auslieferung von Gepäck mit der Maßgabe, dass diese Anzeige unverzüglich, jedoch spätestens sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks zu erstatten ist. Die Anzeige muss schriftlich erfolgen.

 

 

6. Stornogebühren, Umbuchungen

 

6.1. Im Falle des Rücktritts und der damit verbunden Stornierung gelten folgende Stornogebühren für den Reisenden:

 

bis 30 Tage vor Reiseantritt 30% des Reisepreises

 

bis 15 Tage vor Reiseantritt 60% des Reisepreises

 

ab 7. Tag vor Reiseantritt 95% des Reisepreises

 

Nach Erteilung eines Hajj oder Umra-Visums 100% des Reisepreises

 

Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen. Der Veranstalter ist berechtigt, im Einzelfall gegen Nachweis einen die Rücktrittspauschale übersteigenden Rücktrittsschaden geltend zu machen.

 

6.2. Wir berechnen keine Stornogebühren, wenn der Rücktritt aufgrund einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung erklärt wird.

 

6.3. Makarim Germany behält sich das Recht vor, nach Buchungsabschluss für gewünschte Änderungen (z.B. Umbuchung, Stornierung, Rücktritt, Namensänderung) eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro pro Auftrag zu erheben.

 

 

7. Höhere Gewalt

 

7.1. Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. Unruhen oder Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch der Reiseveranstalter den Vertrag nach § 615 j BGB kündigen. Sofern der Vertrag gekündigt wird, kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise ist der Veranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

 

 

8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

 

8.1. Erhält Makarim Germany vor Reisebeginn Kenntnis von wichtigen, in der Person liegenden Gründe, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen, sind wir berechtigt vom Reisevertrag unverzüglich zurückzutreten.

 

Wenn der Reisende trotz entsprechende Abmahnungen sich derart vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung der Reise bis zur vereinbarten Beendigung mit ihm unzumutbar ist oder sonst vertragswidrig ist, kann die Makarim Germany unverzüglich, ohne Einhaltung einer Frist, das Vertragsverhältnis kündigen. Entstandene Mehrkosten, die für den Rücktransport anfallen, trägt der Reisende selbst.

 

 

9. Reiseunterlagen

 

9.1. Grundsätzlich werden alle Reiseunterlagen am Reisetag am Flughafen ausgehändigt. Folgende Ausnahme ist jedoch zu berücksichtigen: Die Zustellung von Reiseunterlagen in und außerhalb Deutschlands erfolgt ausschließlich per kostenpflichtigem Kurierdienst. Das Entgelt für den Kurierdienst wird dem Kunden zzgl. zum Reisepreis berechnet.

 

 

10. Anhang

 

10.1. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und Makarim Germany unterliegt aktuellen dem geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Berlin.

 

10.2. Der Abschluss einer Reiserücktritts – und Auslandskrankenversicherung wird empfohlen.

 

 

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

 

Soll­te eine der vor­ste­hen­den Be­stim­mun­gen un­wirk­sam sein oder wer­den, so be­hal­ten die üb­ri­gen Be­din­gun­gen gleich­wohl Gül­tig­keit. Die Wirk­sam­keit des Rei­se­ver­trags als sol­chem bleibt un­be­rührt.

 

 

 

makarim - Hajj & Umra Reisen

Makarim Germany UG (haftungsbeschränkt)

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